Hygienekonzept Volleyball Club Warndt 09 e. V. (VC Warndt)

zur Durchführung des Spielbetriebs der Spielrunde 2021/2022  in den Sporthallen der Gemeinde Wadgassen

 

 

1. Allgemeine Hinweise und Maßnahmen 

Das Hygienekonzept orientiert sich an den geltenden Bestimmungen der saarländischen

- Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und an den Vorgaben des SVVSpielausschusses vom 23.11.2021. Folgende allgemeine Hinweise und Maßnahmen, die der Vermeidung eines lokalen Infektionsgeschehens dienen, sind zu beachten: 

 Alle Personen, die die Sporthalle betreten, müssen Nachweis der 2G-Plus-Regelung (vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich einen aktuellen Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 [Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h] oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung[1] [„Booster-Impfung[2]“]) inklusive Auweisdokument vorlegen. Ausgenommen von dieser 2GPlus-Regelung sind: 

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  • Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebots regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden oder einen Nachweis eines aktuellen Negativtests (Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h) vorlegen,
  • Minderjährige Schüler:innen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen

 

Grundimmunisierung erhalten haben sowie Personen, die zuerst mit Johnson & Johnson und dann mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) zweitgeimpft wurden. Auch wer genesen ist und danach zwei Impfungen erhalten hat, gilt als geboostert. Wer sich umgekehrt erst nach seiner vollständigen Impfung mit dem Corona-Virus angesteckt hat und nun als genesen gilt, benötigt weiterhin einen Test.

 

Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2Virus getestet werden oder einen Nachweis aktuellen Negativtest (Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h) vorlegen,

  • Personen (mit Nachweis eines Schnelltests nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h), die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Personen, die akute Erkältungssymptome (insbesondere Fieber) aufweisen, ist die Teilnahme am Spielbetrieb bzw. die Anwesenheit in der Sporthalle untersagt. Mit Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests (Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h), wird diese Regelung entkräftet.
  • Das Hygienekonzept wird allen beteiligten Mannschaften und Gästen u. a. durch Aushang und Veröffentlichung auf der Homepage des SVV (volley-saar.de) und der Homepage des VC Warndt (www.vcwarndt.de) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung zugänglich gemacht.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. werden der Sporthalle verwiesen.
  • Alle Personen, die sich am Spieltag in der Sporthalle aufhalten, sind in einer Kontaktnachverfolgungsliste zu erfassen. Die Kontaktnachverfolgungsliste wird nach vier

Wochen Aufbewahrung vernichtet. Nur das Gesundheitsamt bekommt, falls notwendig,

Zugriff auf diese Listen. 

  • Folgende Personen fungieren als Ansprechpartner (Funktion in Klammern): Roland Müller (1. Vorsitzender, Sportlicher Leiter und Trainer VC Warndt 2), Dieter Kiefer (Vorstand und Trainer VC Warndt 1), Tobias Dietzhoff (Vorstand und Trainer VC Warndt 3), Alessia Hohloch (Vorstand und Jugendtrainerin), Larissa Laurent (Vorstand und Jugendtrainerin).

 

2. Einhaltung der Hygienevorschriften für beteiligte Mannschaften 

  • Bei Ankunft legen die Gastmannschaften eine Liste der anwesenden Personen vor.
  • Eintritt wird ausschließlich Personen gestattet, die den Nachweis des „vollständigen Impfschutzes“ oder des Genesenen-Status und zusätzlich durch den Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ([Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h] oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung[1] [„Booster-Impfung“]) inklusive Auweisdokument gemäß aktueller RKI-Definition vorlegen. (2G-Plus-Regel).
  • Minderjährige Jugendspieler:innen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, sind von dieser Regelung bei den Jugendspielen ausgenommen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind am Spieltag vorzulegen.
  • Zusätzlich wird im Rahmen des Spielbetriebs der Aktiven -entsprechend der Vorgabe des Saarländischen Volleyballverbands- von allen aktiven Beteiligten (Mannschaftsmitglieder einschließlich Jugendspieler:innen) ein aktueller Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h), verlangt (auszustellen von einem Testzentrum oder vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters (z. B. Hygieneverantwortlichen/die Hygieneverantwortliche der Heimmannschaft bei Selbsttests). Der/die Hygienebeauftragte des Ausrichters

(Heimmannschaft) dokumentiert auf der mitgeführten Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung die Testergebnisse bzw. den Impfstatus. Er/sie muss schriftlich garantieren, dass jedes anwesende Mannschaftsmitglied einen „negativen Test“ durchgeführt oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung“) vorlegt. 

  • In der Sporthalle wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung[2] Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht:
    • für die beteiligten Mannschaftsmitglieder (Trainer:innen, Co-Trainer:innen, Betreuer:innen, Spieler:innen, Ersatzspieler:innen, Personen des Schiedsgericht, während des Sportbetriebs / des Schiedsrichtereinsatzes,
    • für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
    • für Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können,
    • für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen und unmittelbare Kommunikationspartner,
    • für alle anwesenden Personen, während des Konsums von Speisen und Getränken und während des Sportbetriebs,
  • Es ergeht der Appell, dass sich die beteiligten Spielerinnen, Trainer:innen, Betreuer:innen, Schiedsrichter:innen und Anschreiber:innen beim Betreten der Sporthalle und beim Betreten des Spielfelds zusätzlich die Hände desinfizieren.
  • Der Verein stellt ausreichend Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion im Eingangsbereich der Sporthalle und am Spielfeldrand zur Verfügung.

 

 

3. Hygienebeauftragte

 Der/ die Hygienebeauftrage(n) und/oder die vom Verein benannten Aufsichtspersonen kontrollieren die Einhaltung der Regeln und Vorgaben. Der/die Hygienebeauftragte ist an Spieltagen für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen (insbesondere der 2G-PlusRegel) sowie des Ausfüllens der Kontaktlisten zuständig.

 

 4. Nutzung der Umkleiden 

  • Den Mannschaften steht eine Umkleide mit Duschraum zur Verfügung. Die beteiligten Mannschaften haben sich so aufzuteilen, dass jeder Spielerin, den jeweils aktuellen Vorschriften zur Einhaltung des Mindestabstands entsprechend, genügend Raum zur Verfügung steht.
  • Es wird dringend empfohlen, dass sich bei Doppelspieltagen oder Spieltagen mit mehreren Mannschaften (Jugendbereich) die Spielerinnen so untereinander absprechen, dass sich immer nur eine Mannschaft in der Kabine aufhält.
  • Es wird empfohlen schon umgezogen in der Halle zu erscheinen.

 

 5. Schiedsrichter:innen / Anschreiber:innen

Bei Doppelspieltagen mit drei Mannschaften wird der schiedsenden Mannschaft empfohlen, nur mit so vielen Personen zum Schiedsgericht anzureisen, wie auch wirklich hierfür benötigt werden.  Im Übrigen gelten die zuvor beschriebenen Regeln. 

 

6. Zuschauer:innen

Aufgrund der aktuellen Infektionsgeschehens und Empfehlungen wird bis auf Weiteres bei den Heimspielen des VC Warndt auf Zuschauer:innen verzichtet. Lediglich Funktionär:innen (die als solche in der Mannschaftsliste in „SAMS“ vermerkt sind) und Fahrer:innen (Jugendspielbetrieb) wird der Zutritt unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel (mit aktuellem negativem Corona-Test) bzw. mit Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) inklusive Auweisdokument ermöglicht. Die vorerwähnten Hinweise und Regelungen gelten entsprechend.

 

 

 

 

6. Bewirtung 

Bewirtung von Getränken und Speisen erfolgt an einem zentralen Platz. Jede Person hat dabei auf v. g. Hygiene- und Abstandsregeln achten. 

 

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1 Auffrischungsimpfung kommt der „2G-Plus-Regelung“ gleich
2 Als geboostert gelten im Saarland Menschen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer
Grundimmunisierung erhalten haben sowie Personen, die zuerst mit Johnson & Johnson und dann mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech, Moderna) zweitgeimpft wurden. Auch wer genesen ist und danach zwei Impfungen erhalten hat, gilt als geboostert. Wer sich umgekehrt erst nach seiner vollständigen Impfung mit dem Corona-Virus angesteckt hat und nun als genesen gilt, benötigt weiterhin einen Test.

3 Auffrischungsimpfung kommt der „2G-Plus-Regelung“ gleich
4 Medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne der o. a. Verordnung sind OP-Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höherer Standard